Sterbevorsorge – schon zu Lebzeiten den Todesfall regeln

Schon zu Lebzeiten sollten Menschen sich mit dem Sterben und dem Tod auseinandersetzen und die Bestattung regeln. Damit helfen sie sich selbst und ihren Angehörigen. Eine Bestattungsvorsorge meint dabei zum einen die Entscheidungen bezüglich der eigenen Bestattung und zum anderen die finanzielle Entlastung der Angehörigen im Todesfall. Das Thema Vorsorge gliedert sich in Bezug auf eine Bestattung grundsätzlich zwei Bereiche: die finanzielle und die organisatorische Vorsorge. Für die finanzielle Vorsorge ist es ratsam, bereits zu Lebzeiten verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge wie zum Beispiel eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto zu prüfen, um damit später die Hinterbliebenen zu unterstützen und entlasten. Mit einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht können Sie im Vorfeld regeln, wer später auf welche Art und Weise für Sie entscheiden soll.

Ihre Wünsche in einer Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willensbekundung, in der Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen unter welchen Bedingungen durchgeführt werden sollen. Die Patientenverfügung tritt erst in Kraft, wenn Sie zum Beispiel durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr zu einer eigenständigen Willensäußerung in der Lage sind. Auch bei unheilbaren und letalen Erkrankungen, die einen Verlust der Entscheidungsfähigkeit verursachen, kann eine Patientenverfügung nützlich sein. Es kann beispielsweise festgelegt werden, dass eine schmerzlindernde Behandlung gewünscht ist, auch wenn diese die Lebenserwartung verkürzt. Oder Sie können verfügen, dass lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen werden sollen. Ebenso ist die passive Sterbehilfe, die Sie in einer Patientenverfügung anordnen können, in Deutschland erlaubt. Nach § 1901 a BGB bedarf es zum Formulieren einer Patientenverfügung der Volljährigkeit. Ferner sind die schriftliche Abfassung sowie die persönliche Unterzeichnung zwingende Voraussetzungen. Ist letztgenanntes unmöglich, so genügt indes auch ein Handzeichen durch einen Notar in Berlin oder einen Notar in Brandenburg. Sinnvoll ist zudem das Verfassen einer Vorsorgevollmacht, welche in einer Notsituation dem Bevollmächtigen gestattet bestimmte oder alle Aufgaben für Sie zu erledigen.

Vollmacht wird unterschrieben – rechtliche Vorsorge für „schlechte Zeiten“: Patientenverfügung
Hospizarbeit ist Hilfe in der letzten Lebenszeit: Hände berühren sich.

Sterbebegleitung im Hospiz

Nicht verfügt werden kann aktive Sterbehilfe, da diese in deutschen Hospizen nicht praktiziert wird. Als Hospiz bezeichnet eine stationäre Einrichtung oder Abteilung eines Krankenhauses, in der schwerstkranke Menschen gepflegt und beim Sterben begleitet werden. Im Mittelpunkt des Hospizdienstes und der Palliativarbeit stehen neben der Beratung und Sterbebegleitung dieser Menschen auch die Unterstützung der Angehörigen in der Zeit der Krankheit, des Abschiednehmens und der Trauer. In Hospizen in Berlin und Hospizen in Brandenburg arbeitet in der Regel speziell geschultes Personal, das dem Patienten hilft, die verbleibende Zeit möglichst schmerzfrei und nach den eigenen Wünschen zu verbringen. Ziel ist dabei stets die Verbesserung oder der Erhalt der Lebensqualität durch professionelle Pflege, lindernde Medizin und menschliche Zuwendung.

Sterbegeldversicherung, Testament und Patientenverfügung

Viele Menschen wünschen sich, ihre Familie und Angehörigen in dieser schwierigen Situation nicht darüber hinaus finanziell zu belasten, da die Trauerarbeit beim Verlust eines geliebten Menschen vor allem seelisch passieren muss. In diesen Augenblicken kann allerdings eine erhebliche Kostensituation auf Angehörige einwirken, die den Zustand der Trauer zusätzlich erschwert. Neben den Regelungen in einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einem Testament, kann daher auch eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein. Eine Sterbegeldversicherung wird von vielen Versicherungen in Brandenburg und Berlin angeboten. Üblicherweise beinhalten Sterbegeldversicherungen nur eine Zahlung geringer monatlicher Beiträge. Sobald der Sterbefall eintritt, wird die vorher festgelegte Summe den Hinterbliebenen zur Verfügung gestellt, sodass diese die Bestattungskosten zahlen können. Ebenso kann mit einem Bestattungsunternehmen in Berlin und Brandenburg im Rahmen eines Vorsorgevertrags ein Treuhandkonto angelegt werden. Das ersparte Geld wird dann im Sterbefall für die Bezahlung der im Vertrag vereinbarten Leistungen der Bestattung genutzt.

Sterbegeldversicherung – Beisetzung und der Abläufe im Sterbefall festlegen

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