Ein zwar unangenehmes aber genauso unabdingliches Thema ist die Nachlassregelung. Der Nachlass wird auch als Erbe bezeichnet und ist die Hinterlassenschaft eines Verstorbenen. Die Empfänger dieser Hinterlassenschaft sind die Erben. Regeln Sie unbedingt Ihren Nachlass, legen Sie die genaue Abwicklung fest und veranlassen Sie eine Schenkung schon zu Lebzeiten. Auf diese Weise vermeiden Sie Streitigkeiten und vereinfachen eine mögliche Wohnungsauflösung oder Haushaltsauflösung im Todesfall. Wer darüber hinaus die Erbschaft eines Nachlasses antritt, bestimmt das Erbrecht. Der Erblasser, also der Vererbende, hat jedoch die Möglichkeit, Einfluss auf das Erbe zu nehmen. Verfassen Sie zu Lebzeiten ein Testament, so können Sie die Verteilung für das Erbe festgelegen, erbberechtigte Familienmitglieder erhalten jedoch einen gesetzlich definierten Pflichtteil.



